Ein Zug nach Nirgendwo

Am 11. Juni 2013 nimmt ein kleiner Exodus seinen Anfang in Bicske, einem Nest bei Budapest: 71 Männer, Frauen und Kinder aus Afghanistan verlassen die alte Kaserne, in der sie gemeinsam mit anderen Flüchtlingen untergebracht waren und machen sich auf den Weg nach Deutschland. Sie wollen Asyl beantragen, um den katastrophalen Asylbedingungen in Ungarn zu entkommen.

Die Fahrt ist ein Akt der Verzweiflung — und ein ein Belastungstest für das EU-Recht zugleich: Laut Dublin-II-Verordnung müssen Flüchtlinge in dem EU-Land bleiben, das sie zuerst betreten haben. Die Europäische Menschenrechtskonvention sieht jedoch vor, dass die Abschiebung ausgesetzt werden kann, wenn „erniedrigende Behandlung“ droht. 2012 bezeichnete das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen die Integration von Flüchtlingen in Ungarn als „unwirksam“. Viele von ihnen landeten auf der Straße. Passiert ist seither nichts.
Nach ihrer Ankunft in Karlsruhe kommen die Afghanen in der Landessaufnahmestelle für Flüchtlinge in Karlsruhe unter. Sie dürfen zunächst für drei Monate bleiben, dann will das Gericht ihre Fälle prüfen.
Drei Wochen nach ihrer Ankunft in Deutschland, hat das ungarische Parlament ein neues Gesetz verabschiedet, das die Inhaftierung von Flüchtlingen ohne Aufenthaltsstatus möglich macht.

Veröffentlichung Magazin Cicero im Februar 2014. Text Mathias Becker

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